Spendenabsetzbarkeit für Spenden an die Österreichische Wachkoma Gesellschaft

Mit dem Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 8. Juni 2009 ist offiziell bestätigt:

Spenden an die Österreichische Wachkoma Gesellschaft können rückwirkend mit 1. Jänner 2009 als Sonder- oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Alle Spenden, die Sie seit dem 1. Jänner 2009 an die Österreichische Wachkoma Gesellschaft getätigt haben, sind steuerlich absetzbar - private Spenden gleichermaßen wie Unternehmensspenden. (gemäß § 4a Z. 3 und 4 EStG)
Die Registrierungsnummer lautet: SO 1312

Neuregelung für Spenden ab dem 1.1.2017

Ende 2015 wurde von der österreichischen Bundesregierung eine Gesetzesänderung in Bezug auf die Geltendmachung von Sonderausgaben beschlossen.

Ab dem Jahr 2018 tritt die automatische Arbeitnehmerveranlagung in Kraft. Das heißt, der Jahresausgleich 2017 erfolgt dann für alle Personen automatisch, auch ohne Antrag.

    • Die Österreichische Wachkoma Gesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, die Aufstellung über die erhaltenen Spenden bis spätestens Ende Februar jeden Jahres an das Finanzamt zu übermitteln. D. h. Spenden, die wir ab dem 1.1.2017 erhalten, werden Anfang 2018 an das Finanzamt gemeldet, sofern uns die Daten des Spenders vorliegen.
    • Damit Ihre Spende auch weiterhin abgesetzt werden kann, benötigt die Österreichische Wachkoma Gesellschaft daher für das Finanzamt – neben Ihrem Vornamen und Ihrem Zunamen auch Ihr Geburtsdatum.
    • Wenn Ihre Spende nicht abgesetzt werden soll ist die Angabe des Geburtsdatums hinfällig.

Für weitere Informationen oder bei Fragen wenden Sie sich an die Homepage des Bundesministeriums für Finanzen, wo Sie auch eine aktuelle Liste der begünstigten Spendenempfänger finden.

Für nähere Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Schicken Sie uns einfach ein kurzes Email oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen!

– Österreichische Wachkoma Gesellschaft